Allgemeine Geschäftsbedingungen

NextChris Studio · Inhaber: Chris Henderson · Stand: Mai 2026

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen NextChris Studio, Inhaber Chris Henderson, Soltau (nachfolgend „Auftragnehmer"), und dem jeweiligen Auftraggeber (nachfolgend „Auftraggeber") über die Erbringung von Webdesign-, Webentwicklungs- und damit verbundenen Dienstleistungen.

(2) Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

(2) Ein Vertrag kommt zustande durch schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder spätestens durch Zahlung der Anzahlung gemäß § 5 Abs. 3.

(3) Der Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem individuellen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Mündliche Abreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

§ 3 Leistungsumfang

(1) Der Auftragnehmer erstellt Websites und Webshops nach den im Angebot beschriebenen Spezifikationen. Sofern nicht ausdrücklich vereinbart, sind von der Leistung ausgenommen:

  • – das Verfassen von Texten, Fotografieren oder sonstige Inhaltserstellung,
  • – die Registrierung von Domains,
  • – die Einrichtung oder laufende Pflege von Hosting-Diensten (sofern nicht gesondert vereinbart),
  • – weitergehende SEO-Maßnahmen über die technische Grundoptimierung hinaus.

(2) Änderungswünsche, die nach Beginn der Umsetzung über das vereinbarte Briefing hinausgehen (Scope Creep), werden als gesonderte Leistung berechnet. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber vorab über anfallende Mehrkosten und führt diese ohne Zustimmung nicht aus.

(3) Geschätzte Liefertermine sind unverbindlich, sofern kein festes Datum schriftlich vereinbart wurde. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber bei absehbaren Verzögerungen rechtzeitig informieren.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber stellt alle für die Leistungserbringung notwendigen Informationen, Inhalte (Texte, Bilder, Logos, Markenelemente etc.) und ggf. erforderliche Zugangsdaten rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Form zur Verfügung.

(2) Verzögerungen, die auf verspäteter oder unvollständiger Mitwirkung des Auftraggebers beruhen, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers. Vereinbarte Liefertermine verlängern sich entsprechend ohne Anspruch des Auftraggebers auf Schadensersatz.

(3) Der Auftraggeber versichert, dass sämtliche von ihm bereitgestellten Inhalte frei von Rechten Dritter sind und keine Gesetze verletzen. Für Rechtsverstöße, die auf solchen Inhalten beruhen, haftet ausschließlich der Auftraggeber und stellt den Auftragnehmer auf erstes Anfordern von entsprechenden Ansprüchen Dritter frei.

(4) Feedback und Freigaben des Auftraggebers sind innerhalb der jeweils kommunizierten Fristen zu erteilen. Bei schuldhafter Verzögerung kann der Auftragnehmer eine angemessene Gebühr für die Wiederaufnahme des Projekts berechnen.

§ 5 Preise, Zahlungsbedingungen und Fälligkeit

(1) Es gelten die im individuellen Angebot genannten Preise in Euro.

(2) Hinweis gemäß § 19 UStG (Kleinunternehmerregelung): Der Auftragnehmer ist Kleinunternehmer im Sinne von § 19 Abs. 1 UStG. Es wird keine Umsatzsteuer berechnet und keine Umsatzsteuer ausgewiesen.

(3) Zahlungsmodalitäten für Projektaufträge:

  • – 50 % des vereinbarten Gesamtpreises sind als Anzahlung vor Projektbeginn fällig.
  • – Die verbleibenden 50 % sind nach Abnahme gemäß § 6 und vor finaler Übergabe der Zugangsdaten und Projektdateien fällig.

(4) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu begleichen. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen sowie nach fruchtlosem Ablauf einer Nachfrist die weitere Arbeit einzustellen.

(5) Laufende Hosting- und Wartungsleistungen werden monatlich im Voraus abgerechnet und sind jeweils zum 1. des Monats fällig.

(6) Bis zur vollständigen Zahlung des vereinbarten Honorars verbleiben sämtliche Nutzungsrechte beim Auftragnehmer. Bei ausstehendem Honorar ist der Auftragnehmer berechtigt, den Online-Betrieb der Website bis zur vollständigen Zahlung auszusetzen.

§ 6 Abnahme

(1) Nach Fertigstellung der vereinbarten Leistung wird dem Auftraggeber eine Voransicht (Staging-Umgebung oder Screensharing) zur Prüfung bereitgestellt.

(2) Der Auftraggeber hat innerhalb von 7 Werktagen nach Bereitstellung etwaige Mängel schriftlich und unter konkreter Benennung der Beanstandungen mitzuteilen.

(3) Meldet der Auftraggeber innerhalb dieser Frist keine begründeten Mängel, gilt die Leistung als abgenommen. Geringfügige Abweichungen, die die Nutzung nicht wesentlich beeinträchtigen, berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.

(4) Nach Abnahme werden weitere Änderungswünsche, die über die vereinbarte Spezifikation hinausgehen, als neuer Auftrag behandelt und separat berechnet.

§ 7 Urheberrecht und Nutzungsrechte

(1) Sämtliche vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen (Designs, Code, Konzepte) sind urheberrechtlich geschützt.

(2) Mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Auftraggeber ein einfaches, zeitlich und örtlich unbeschränktes Nutzungsrecht an der erstellten Website für den vereinbarten Verwendungszweck.

(3) Ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung des Auftragnehmers ist eine Weiterveräußerung, Unterlizenzierung oder Nutzung des Quellcodes für weitere Projekte Dritter nicht gestattet.

(4) Der Auftragnehmer ist berechtigt, die erbrachten Leistungen in seinem Portfolio und auf seinen Kanälen zu Referenzzwecken zu präsentieren. Der Auftraggeber kann dieser Nutzung jederzeit schriftlich widersprechen.

(5) Eingesetzte Open-Source-Komponenten (Frameworks, Bibliotheken etc.) unterliegen den jeweiligen Open-Source-Lizenzen des Herstellers.

§ 8 Hosting und technischer Betrieb

(1) Sofern vertraglich vereinbart, richtet der Auftragnehmer Hosting und Domain für den Auftraggeber ein. Vertragspartner des Hosting-Anbieters ist der Auftraggeber; der Auftragnehmer agiert lediglich als technischer Dienstleister.

(2) Für Ausfälle, Datenverluste oder Störungen, die im Verantwortungsbereich des Hosting-Anbieters liegen, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.

(3) Der Auftraggeber kann jederzeit verlangen, dass ihm sämtliche Zugangsdaten vollständig übergeben werden. Die Hosting-Betreuung durch den Auftragnehmer endet in diesem Fall zum Ende des laufenden Abrechnungsmonats.

(4) Laufende Hosting- und Wartungsverträge haben eine Mindestlaufzeit von einem Monat und verlängern sich automatisch monatlich, sofern sie nicht mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende gekündigt werden.

(5) Der Auftragnehmer führt im Rahmen der Wartung regelmäßige Updates durch. Wartungsmaßnahmen können zu kurzzeitigen Nichtverfügbarkeiten führen; der Auftragnehmer bemüht sich, diese außerhalb der Geschäftszeiten durchzuführen.

§ 9 Gewährleistung und Mängelhaftung

(1) Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die erstellte Website zum Zeitpunkt der Abnahme die vereinbarten Spezifikationen im Wesentlichen erfüllt.

(2) Mängel hat der Auftraggeber unverzüglich nach Entdeckung schriftlich zu rügen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Mängel innerhalb angemessener Frist zu beheben (Nacherfüllung). Schlägt die Nacherfüllung nach zwei Versuchen fehl, kann der Auftraggeber die Vergütung mindern.

(3) Keine Gewährleistung wird übernommen für Fehler durch:

  • – vom Auftraggeber bereitgestellte Inhalte oder Systeme,
  • – nachträgliche Änderungen durch den Auftraggeber oder Dritte,
  • – inkompatible Drittdienste, Plugins oder Browser-Updates,
  • – unsachgemäße Bedienung durch den Auftraggeber.

§ 10 Haftungsbeschränkung

(1) Der Auftragnehmer haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit uneingeschränkt nach gesetzlichen Vorschriften.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht). In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

(3) Die Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden und Folgeschäden ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

(4) Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei zwingenden gesetzlichen Haftungsregelungen.

§ 11 Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen (Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, Kundendaten, Konzepte) vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Pflicht gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.

§ 12 Datenschutz

Der Auftragnehmer erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich zur Anbahnung und Erfüllung des Vertrages gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht, sofern dies nicht zur Leistungserbringung erforderlich ist (z. B. Hosting-Anbieter). Weitere Informationen enthält die Datenschutzerklärung.

§ 13 Laufzeit und Kündigung

(1) Einmalige Projektaufträge enden mit vollständiger Abnahme und Zahlung der vereinbarten Vergütung.

(2) Laufende Dienstleistungsverträge (Wartung, Hosting) können von beiden Parteien mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende ordentlich gekündigt werden.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Auftraggeber trotz schriftlicher Mahnung mit einer fälligen Zahlung länger als 14 Tage in Verzug ist.

(4) Bei Kündigung während eines laufenden Projekts hat der Auftragnehmer Anspruch auf Vergütung der bis zur Kündigung erbrachten Leistungen. Die geleistete Anzahlung wird angerechnet.

§ 14 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, Soltau.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

(4) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform.

Stand: Mai 2026